Die verschärfte Meldepflicht für die Mitarbeiterentsendung auf europäischer Ebene war Thema eines Arbeitsgesprächs zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (links) und IHK-Hauptgeschäftsführer Martin Keppler.
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Nordschwarzwald (k-w). Der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland ist durch eine zusätzliche bürokratische Hürde weiter erschwert worden. Darauf wies der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald, Martin Keppler, bei einem Arbeitsgespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär und hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel hin.
„Die verschärfte Meldepflicht auf europäischer Ebene stellt eine erhebliche Belastung für unseren Mittelstand dar“, betonte Keppler, „außerdem empfinden gerade im grenznahen Bereich viele Unternehmer die geforderte Mitführungspflicht der sogenannten A1-Bescheinigung nicht nur als lästigen Zusatzaufwand, sondern auch als Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung über EU-Grenzen hinweg.“ Im Nordschwarzwald sei es beispielsweise durchaus an der Tagesordnung, dass einzelne Mitarbeiter oder ganze Teams kurzfristig zu Messen ins Nachbarland Frankreich reisen müssten. „Wir reden von Globalisierung und einem vereinten Europa“, machte der IHK-Hauptgeschäftsführer deutlich, „und unsere Unternehmen werden bei der Erledigung täglicher Arbeitsabläufe durch mehr Verwaltungsaufwand behindert.“
Die novellierten Vorschriften sehen die Mitführungspflicht und die Meldepflicht auch für den Fall vor, dass der Auslandseinsatz nur wenige Stunden dauert. Damit sollen doppelte Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden werden. Wer seinem Mitarbeiter keine Bescheinigung mitgibt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
„Der Zeit- und Kostenaufwand für den Antrag ist für die Personalabteilungen viel zu hoch“, kritisierte der IHK-Hauptgeschäftsführer, „auch wenn die Entsendebescheinigung mittlerweile elektronisch über das Internet beantragt werden kann.“ Zwar gebe es einen Kompromissvorschlag seitens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europaparlament, so Keppler, wonach die A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze von bis zu fünf Tagen und für längere Dienstreisen nicht mehr verpflichtend wäre. Gleichwohl habe sich das EU-Parlament mit der Materie noch immer nicht auseinandergesetzt.
Außerdem sollten vorabuerokratieussichtlich ab 2021 die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland ohnehin empfindlich eingeschränkt werden. Laut einer geplanten Novellierung der EU-Entsenderichtlinie sollen dann im Ausland eine zeitliche Limitierung von Entsendungen auf maximal 18 Monate und die gleichen Lohnbedingungen inklusiv Lohnbestandteile wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. „Das macht den Auslandseinsatz noch weit komplizierter und unattraktiver“, so Keppler, vor allem der Abgleich des Lohnniveaus zwischen Herkunfts- und Endsendungsland sei höchst problematisch und eine große Herausforderung für die Arbeitgeber.
Der Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Fuchtel betonte, es sei für ihn besonders wertvoll, wenn Probleme frühzeitig erkannt und direkt aus der Praxis vorgetragen werden. „Wir müssen auf jeden Fall Wege finden, dass die Bürokratie für den Mittelstand nicht ausufert.“ Vor allem im grenznahen Bereich, wozu der Nordschwarzwald zähle, seien zahlreiche kleinere und mittelständische Unternehmen, oft noch in Familienhand, grenzüberschreitend unterwegs. Durch zu viel Bürokratie werde nicht nur deren Entwicklung, sondern vor allem deren Innovationskraft ausgebremst. „Deshalb muss diese Sache auch in Berlin ernsthaft besprochen werden“, so Fuchtel.